FileMaker Pro Datenbanklösungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datasol - Programme
Unsere Programme wurde mit der neusten Version unseres Virenscanners getestet.
Bitte beachten Sie:
Wir lehnen jede Haftung bei der Verwendung unserer Demo-Programme ab!
Bei Datenverlust und/oder Computerschäden jeder Art können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
individuelle Datenbanken - Projekte
Kostenrahmen
Der in der Offerte angegebene Kostenrahmen gilt als Richtlinie kalkuliert auf Stundenbasis.
FileMaker-Datenbankprojekte tendieren dazu, dass während der Programmierung noch diverse Kundenwünsche implementiert werden, welche im ursprünglichen Pflichtenheft nicht enthalten sind. Diese Zusatzleistungen werden nach zusätzlichem Stundenaufwand abgerechnet. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug über die geleisteten Arbeiten: ende jeden Monat oder bei Projektende.
Wird der Kostenrahmen überschritten, wird der Kunde über den Stand der Arbeiten informiert.
Abgerechnet wird immer nach geleisteten Stunden.
Rechnung/Abnahme/Zahlung
Rechnung
Je nach Umfang eines Projektes erfolgt die Rechnungsstellung spätestens nach Inbetriebnahme der Lösung (mit Inbetriebnahme ist nicht die eigentliche Abnahme gemeint). Bei grösseren Projekten erfolgt eine Zwischenrechnung auf Ende jedes Monats. Jeder Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Arbeiten beigelegt.
Abnahme
Die gelieferte Lösung gilt grundsätzlich vier Wochen nach produktiver Inbetriebnahme als abgenommen ("stille Abnahme"). Dies impliziert, dass die Arbeiten auftragsgerecht ausgeführt wurden und die Erfordernisse aus dem Pflichtenheft erfüllt sind.
Recht auf Nachbesserung
Datasol Wilhelm bedingt sich das Recht auf Nachbesserung bei Mängeln etc. aus. Scheitert der dritte fristgerechte Nachbesserungsversuch, so hat der Kunde das Recht auf Wandlung bezüglich der geleisteten Arbeiten/Lösung. Ausgeschlossen sind separate Soft- und Hardware Anschaffungen.
Zahlung
Die Zahlungen sind mit einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Geheimhaltungspflicht
Datasol Wilhelm behandelt die ihr anvertrauten Kundendaten, Datenträger und Passwörter (LAN, Server, Datenbanken etc.) vertraulich und macht diese keinen Dritten zugänglich. Diese werden zusammen mit den Auftragsunterlagen archiviert - oder auf Wunsch zerstört. Zur Software Entwicklung ist es unumgänglich, einzelne und zufällig ausgewählte Datensätze genauer zu analysieren. Der Auftraggeber selbst ist dahingehend besorgt, dass durch das Auftragsverhältnis die Datenschutzverordnung (DSG 235ff, 1992) nicht verletzt wird. Mit dem Erhalt der Daten hat Datasol Wilhelm das Recht die Daten zum Zweck der Softwareentwicklung zu analysieren.
Haftung / Gewährleistung
Es ist aus technischen Gründen nicht möglich, unter allen Bedingungen fehlerfreie Software herzustellen. Datasol Wilhelm kann daher keine Haftung für Schäden irgendeiner Art aus dem Gebrauch der gelieferten Software übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn Software oder Begleitmaterial Fehler enthalten. Erst recht kann keine Haftung übernommen werden für Schäden infolge Unfall, Missbrauch oder Falschanwendung der Software. Ausgeschlossen sind auch Fehler der Datenbank Software selbst (FileMaker Pro). Darunter fallen z.B. falsche Zahlenwerte "die Software verrechnet sich", Installationsprobleme auf den Geräten des Kunden. Diese sind durch den Lizenzvertrag der Firma FileMaker, Inc. geregelt.
Auch für garantierte Leistungen haftet Datasol Wilhelm maximal nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Bei höherer Gewalt, Todesfall und Katastrophen ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Die Datenbanken von FileMaker Pro, bzw. dessen Dateien und Dateistrukturen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Firma FileMaker Inc. Hierunter fallen insbesondere auch Datenbanken, die in Folge eines Systemabsturzes / Festplattenproblems aus irgendwelchen Gründen z.B. beschädigt sind.
Passwörter/Zugangscodes
Handelt es sich bei der Lösung um eine individuell erstellte Datenbank, so erhält der Kunde mit der Lösung ebenfalls das Hauptpasswort zur Veränderung der Dateien. Die sichere Verwahrung ist Sache des Kunden. Mit dem Hauptpasswort können an der Datenbank strukturelle und funktionelle Änderungen vorgenommen werden. Für alle Änderungen, die nicht durch Datasol Wilhelm vorgenommen werden, bzw. die daraus resultierenden Folgen sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Nutzungsrecht der Lösung
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die erstellte Lösung. Die Anzahl der Benutzer wird durch Datasol Wilhelm nicht eingeschränkt - hingegen sind die Lizenzmodelle der Firma FileMaker Inc. zu beachten. Da die Lösungen meist individuell auf die Bedürfnisse des Kunden programmiert werden, erhält der Kunde logischerweise auch das Recht, die erstellten Datenbanken im Rahmen dieser Anforderungen zu nutzen.
Urheberrecht / Copyright
Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt das Urheberrecht bei Datasol Wilhelm, ausser wenn die Lösung spezifisch im Auftrag für einen Kunden programmiert wurde. Hierbei ist die eigentliche Lösung basierend auf dem Datenbank Programm FileMaker Pro gemeint und nicht das Programm selbst, welches eigenen bzw. von diesen AGB's unabhängigen Lizenzbestimmungen unterliegt.
Auch Datenbanken sind schutzfähig und gelten als Software. Gemeint sind hier aber nicht die Programme zur Erstellung und Verwaltung von Datenbanken wie FileMaker, sondern die Datenbanken selbst. Darunter versteht der Gesetzgeber "jede Sammlung von Daten, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind".
Es ist ohne schriftliche Zustimmung/Abmachung mit Datasol Wilhelm nicht gestattet, die Lösung, Teile davon oder darauf basierende Weiterentwicklungen in irgend einer Form zu veräussern - sei dies gratis oder durch Verkauf.
Stand 29.4.2008
Datasol Wilhelm,
Stampfstrasse 12,
8912 Obfelden
Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen